Ende August hat die Auswahlkommission des Brandenburger Promotor*innen-Programms (bestehend aus zwei nominierten Mitgliedern des VENROB und zwei Mitgliedern der Stiftung Nord-Süd-Brücken (Vorstand/Geschäftsstelle) alle eingereichten Anträge besprochen und sich für Promotor*innenstellen bei folgenden Anstellungsträgern entschieden:
Damit ist noch keine formale Bewilligung/Förderung einer Promotor*innenstelle für die Jahre 2025 bis 2027 verbunden, sondern eine inhaltliche Zusage zu jenen Anträgen und eine finanzielle Inaussichtstellung der Gesamtfinanzierung unter der Voraussetzung, dass das Budesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Land Brandenburg finanzieren werden.
Gefördert:
vom Ministerium der Finanzen
und für Europa
des Landes Brandenburg
und durch
Engagement Global
mit Mitteln des BMZ